Wenn Sie Ihre bestehende Heizungsanlage, die mindestens zwei Jahre alt ist, optimieren lassen und dadurch die Energieeffizienz dieser steigern wollen, dann können Sie sich eine Förderung von bis zu 50 % sichern! Zusätzlich können Maßnahmen zur Reduzierung von Staubemissionen von bestehenden Feuerungsanlagen für feste Biomasse-Anlagen¹ gefördert werden.
Seit 2024 werden zudem Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr gefördert (ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen):
Wohngebäude:
Nichtwohngebäuden:
1) Die Biomasse-Anlagen müssen eine Nennwärmeleistung von 4 kW oder mehr aufweisen. Ausgenommen von der Förderung sind Einzelraumfeuerungsanlagen.
2) Die Förderung von Maßnahmen zur Heizungsoptimierung bei wassergeführten Heizungssystemen setzt ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem (nach Verfahren B für die gesamte Heizungsanlage) voraus. Es ist nicht ausreichend, den hydraulischen Abgleich nur für einen Teil des Heizsystems, bspw. eine einzelne Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung, durchzuführen.
3) In der Fachunternehmererklärung
* Alle Bedingungen zur FörderGarantie finden Sie in unseren AGBs.
Es gelten die Bedingungen der FörderGarantie in der aktuellen Fassung. Die derzeit gültige Fassung finden Sie hier.
Die FörderGarantie ist für Sie nur im Preis inbegriffen, wenn Sie einen Förderantrag für einen Viessmann-Wärmeerzeuger stellen.